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Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Anwendugsbereich des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II ("weitere Leistungen")

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Jahr: 2008
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nach Auffasssung des Deutschen Vereins muss die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erwerbsfähiger Hilfebedürftiger im Vordergrund stehen. Daher würde eine zu enge Auslegung des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II das Ziel des SGB II ("Fördern und Fordern") verfehlen.

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Details

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Jahr: 2008
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Beschreibung: Nr. 4, S. 149 - 150
Schlagwörter: Grundsicherung für Arbeitsuchende
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