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Die Auflösung des 15. Deutschen Bundestages

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Verfasser: Ipsen, Jörn
Verfasserangabe: Jörn Ipsen
Jahr: 2005
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

In seinem Urteil vom 9. August 2005 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf eine Organklage zweier Abgeordneter des Deutschen Bundestages entschieden, dass die Auflösung des 15. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen ist. In den Urteilsgründen der mit 7:1 Stimmen zustande gekommenen Entscheidung knüpft das Gericht an die Entscheidungen aus den Jahren 1972 und 1983 an, in denen ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit einer durch Vertrauensfrage herbeigeführten Bundestagsauflösung bejaht wurde. So bestätigt das Gericht erneut, dass auch eine ¿auflösungsgerichtete¿, d.h., ¿unechte¿ Vertrauensfrage mit Art. 68 GG vereinbar ist, falls die politische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nicht mehr gewährleistet sei. Dies sei nicht nur bei offen zu Tage tretendem Vertrauensentzug der Bundestagsmehrheit, sondern auch im Falle einer verdeckten Minderheitssituation anzunehmen. Der politische Willensbildungsprozess sei von taktischen und strategischen Motiven geprägt und von außen nicht immer eindeutig nachvollziehbar. Deshalb sei auch eine verfassungsgerichtliche Kontrolle der politischen Einschätzung des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten nur begrenzt möglich. Da Art. 68 GG selbst durch das vorgesehene Zusammenspiel mehrerer Verfassungsorgane ein System politischer Kontrolle bereitstelle, bedürfe es außer in Fällen eines evidenten Missbrauchs der Vertrauensfrage keiner Verrechtlichung des politischen Prozesses. Ungeachtet dieser Feststellung überprüft das Gericht dennoch ¿ ähnlich einer verwaltungsgerichtlichen Ermessenskontrolle ¿ die Einschätzung des Bundeskanzlers sowie die Auflösungsentscheidung des Bundespräsidenten auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit, kommt aber schließlich zu dem Ergebnis, dass die Auflösung des Bundestages verfassungsgemäß gewesen ist.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Ipsen, Jörn
Verfasserangabe: Jörn Ipsen
Jahr: 2005
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 10, S. 1147-1150
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