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Gilt das Mindestlohngesetz auch bei Kurzeinsatz in Deutschland?

ein praktisches Problem nicht nur in der Logistikbranche
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Verfasser: Sittard, Ulrich
Verfasserangabe: Ulrich Sittard
Jahr: 2015
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Seit dem 1.1.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn, von derzeit 8,50 Euro brutto pro Stunde. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) hat - auf Grund seiner Detailarmut bei den Kernregelungen der §§ 1-3 MiLoG (die durch den Detaillierungsgrad der Melde- und Dokumentationspflichten leider nicht kompensiert wird) eine Vielzahl ungelöster Fragen aufgeworfen. Bislang nur wenig diskutiert wurde, ob auch ein nur kurzfristig in Deutschland tätiger, ausländischer Arbeitnehmer von der Mindestlohnregelung erfasst ist oder nicht. Der nachfolgende Beitrag möchte hierzu praxisgerechte Lösungsansätze aufzeigen, die weder den Sinn und Zweck des MiLoG konterkarieren noch unzulässig in die europäischen Grundfreiheiten eingreifen. (Quelle: NZA)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Sittard, Ulrich
Verfasserangabe: Ulrich Sittard
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 2, S. 78 - 82
Schlagwörter: Mindestlohn; Mindestlohngesetz; Mindestlohnpolitik
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