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Erfahrung bei der Besoldung

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Verfasser: Wieland, Manuela
Verfasserangabe: Manuela Wieland
Jahr: 2020
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Grundgehalt der Beamten und Beamtinnen steigt nicht mehr mit dem Alter, sondern nach Erfahrungszeiten. Es ist also mehr als früher leistungsorientiert.
Darum geht es:
1. Das Grundgehalt der Beamtinnen und Beamten ist grundsätzlich nach Stufen bemessen.
2. Dabei erfolgt der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe nach bestimmten Dienstzeiten.
3. Das gilt aber nur für Zeiten, in denen anfoderungsgerechte Leistungen erbracht wurden.
(Quelle: Der Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wieland, Manuela
Verfasserangabe: Manuela Wieland
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 3, S. 13 - 16 : Abb.
Schlagwörter: Besoldungsrecht
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