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Außerordentliche Kündigung wegen Raucherpausen und privater Internetnutzung

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Verfasser: Günther, Jens; Vietze, Richard
Verfasserangabe: Jens Günther ; Richard Vietze
Jahr: 2010
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nicht nur bei Vermögensdelikten im Betrieb (?Emmely?) stellt sich die Frage, wann aus einer Bagatelle ein Grund für eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung wird. Auch wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit privat im Internet surft oder sich regelmäßig Raucherpausen gönnt, kann es Probleme bei der Bestimmung der angemessenen Konsequenzen geben. Zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung bedarf es jedenfalls einer ganz erheblichen Pflichtverletzung. Jüngst ergangene Entscheidungen einiger Landesarbeitsgerichte geben Orientierungshilfe, wann das Maß für eine außerordentliche Kündigung voll ist.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Günther, Jens; Vietze, Richard
Verfasserangabe: Jens Günther ; Richard Vietze
Jahr: 2010
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 20, S. 492-494
Schlagwörter: Außerordentliche Kündigung
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