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Einsatz von Fremdpersonal aus dem EU-Ausland – Alpenrind I und II

Möglichkeiten und Grenzen von A 1-Bescheinigungen für Arbeitgeber in Deutschland
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Verfasser: Klopstock, Barbara; Rittweger, Stephan
Verfasserangabe: Barbara Klopstock ; Stephan Rittweger
Jahr: 2018
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Im Nachhinein und sogar nach Beitragsprüfungen ausgestellten Entsendebescheinigungen A 1 kommt absolute Bindungswirkung zu, so dass Sozialversicherungspflicht ausschließlich im Herkunftsstaat besteht – so der EuGH in seinem aktuellen Urteil vom 6.9.2018. Die europäische Entsendebescheinigung A 1 bindet die Sozialversicherungsträger und in gleicher Weise die Gerichte der Europäischen Union solange, bis sie der allein rücknahmeberechtigte Herkunftsstaat tatsächlich wieder beseitigt hat. Die Obergrenze von max. 24 Monaten Entsendedauer ist dabei arbeitsplatzbezogen, so dass eine verbotene Ablöse auch dann besteht, wenn der bisherige Entsendearbeitnehmer durch einen Beschäftigten eines anderen Arbeitgebers ersetzt wird (arbeitsplatzbezogenes Verbot der Kettenentsendung). (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Klopstock, Barbara; Rittweger, Stephan
Verfasserangabe: Barbara Klopstock ; Stephan Rittweger
Jahr: 2018
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 19, S. 1247-1251
Schlagwortketten:
Deutschland / Einsatz / Fremdpersonal
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