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Ausgangssperren zur Pandemiebekämpfung?

verfassungrechtliche Anmerkungen zur Verhältnismäßigkeit in Zeiten von Corona
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Verfasser: Boehme-Neßler, Volker
Verfasserangabe: Volker Boehme-Neßler
Jahr: 2021
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Man muss nicht in Panik verfallen, aber die Lage ist ernst. Das Corona–Virus verbreitet sich rasant; die Zahl der Neuinfektionen steigt immer stärker. Das ist Grund zur Sorge. Natürlich muss die Politik handeln. Inzwischen entwickeln sich nächtliche Ausgangssperren zum selbstverständlichen Mittel der Pandemiepolitik. In einigen Bundesländern und zahlreichen Landkreisen sind sie schon angeordnet. Der neu verabschiedete § 28b des Infektionsschutzgesetzes sieht Ausgangssperren als ein wichtiges Instrument gegen die Verbreitung des Virus vor. Aber lässt die Verfassung Ausgangssperren überhaupt zu? Immerhin sind sie nicht nur harte Eingriffe in Grundrechte der Bürger. Sie verändern auch wichtige Rahmenbedingungen, die eine funktionierende Demokratie braucht. Damit beschäftigt sich der Beitrag. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Verfasserangabe: Volker Boehme-Neßler
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 10, S. 670 - 674
Schlagwörter: Infektionsschutzgesetz; Pandemiepolitik
Schlagwortketten:
Deutschland / Corona / Ausgansgssperre / Verhältnismässigkeit
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