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PDF als zwingendes Dateiformat im elektronischen Rechtsverkehr

Besprechung von BAG Urt. v. 25.08.2022 - 6 AZR 499/21, NZA 2023, 58
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Verfasser: Müller, Henning
Verfasserangabe: Henning Müller
Jahr: 2023
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Eine der eindeutigsten und sicher am einfachsten einzuhaltenden Formvorschriften des elektronischen Rechtsverkehrs ist die Anordnung des Dateiformats PDF in § 2 I ERVV. Das vom Verordnungsgeber gewählte Dateiformat ist allgemein verfügbar, in der Praxis gängig und bietet zahlreiche Vorteile. Umso erstaunlicher ist, wie häufig Verstöße gegen diese Vorgabe schon Gerichte beschäftigt haben, und dass es nun sogar zu sich widersprechenden Entscheidungen von BAG (25.8.2022 – 6 AZR 499/21, NZA 2023, 58) und BGH (19.10.2022 – 1 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22) kommt. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Müller, Henning
Verfasserangabe: Henning Müller
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 2, S. 89 - 92
Schlagwortketten:
Recht / Dateiformat
Elektronischer Rechtsverkehr / Richtlinie / Dateiformat / Formvorschriften
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss