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Berufskrankheiten und Geschlecht: Blinde Flecken (Teil 1)

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Verfasser: Reuhl, Barbara
Verfasserangabe: Barbara Reuhl
Jahr: 2020
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Arbeitswissenschaft und Arbeitsschutz sind dem Anspruch nach geschlechtsneutral. Besser gesagt blenden sie den Geschlechteraspekt bisher weitgehend aus. Das macht Vorschriftenwerk, Forschung und Praxis der arbeitsweltbezogenen Prävention faktisch geschlechtsblind. Gesellschaftlich geprägte Geschlechterrollenbilder beeinflussen die Wahrnehmung von Belastungen und Risiken bei der Arbeit und die Bewertung ihrer Relevanz. Im Berufskrankheitenrecht und im Berufskrankheitengeschehen bilden sich in erster Linie die Risiken einer männlich geprägten, industriell-gewerblichen Arbeitswelt ab. Genauso wenig wie neue Belastungen durch digitale Technologien und die steigende psychische Belastung in der Arbeitswelt werden die beruflich bedingten Gesundheitsrisiken von Frauen bisher angemessen einbezogen. Im Zuge der Reform des Siebtenn Sozialgesetzbuchs 2020 sollen zukünftig auch Erkenntnisse aus der geschlechterbezogenen Forschung stärker berücksichtigt werden. Welche Aspekte dabei eine Rolle spielen sollten und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind, ist Thema dieses Beitrags zum Verhältnis von Berufskrankheiten und Geschlecht, dessen 1. Teil in dieser Ausgabe erscheint. (Quelle: Soziale Sicherheit)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Reuhl, Barbara
Verfasserangabe: Barbara Reuhl
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 7, S. 278 - 282 : graph. Darst., Tab.
Schlagwörter: Berufskrankheit
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