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Grenzen der arbeitgeberseitigen Darlegungslast zu Ablehnung von Teilzeitarbeit nach der jünsten Ausweitung durch das BAG

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Verfasser: Salamon, Erwin; Reuße, Bastian
Verfasserangabe: Erwin Salamon ; Bastian Reuße
Jahr: 2013
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

In einer jüngeren Entscheidung hat das BAG klargestellt, dass zur Ablehnung eines Teilzeitbegehrens gem. § TZBFG § 8 TzBfG auf Grund entgegenstehender betrieblicher Gründe dargelegt werden muss, dass im gesamten Betrieb keine Möglichkeit einer Teilzeitarbeit besteht. Das soll uneingeschränkt unter Einbeziehung eines im Wege des Direktionsrechts vorgenommenen etwaigen ?Ringtauschs? mehrerer Arbeitnehmer gelten. Eine Grenze wird jedoch dort zu ziehen sein, wo die ? gegebenenfalls mehrfache ? Ausübung des Direktionsrechts gegenüber Arbeitnehmern den Arbeitgeber dem Risiko eines Rechtsstreits mit diesen über die ordnungsgemäße Ausübung des Direktionsrechts aussetzt. Unklar sind insoweit neben der auf zweipolige Rechtsbeziehnungen zugeschnittenen Unklarheitenregelung des § 305 c II BGB bei vertraglich vereinbarten Versetzungsvorbehalten insbesondere Fragen der Ausübungskontrolle im Falle der Notwendigkeit einer Ausübung des Dirketionsrechts gegenüber anderen Arbeitnehmern zur Ermöglichung einer Teilzeittätigkeit. Mit den damit zusammenhängenden Fragestellungen befasst sich der folgende Beitrag.

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Details

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Verfasserangabe: Erwin Salamon ; Bastian Reuße
Jahr: 2013
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 16, S. [865] - 870
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