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Die Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers bei Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen

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Verfasser: Aligbe, Patrick
Verfasserangabe: Patrick Aligbe
Jahr: 2015
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Im Wesentlichen ausgelöst durch die Novellierung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im Oktober 2013 lebte die Diskussion um die rechtlichen Grundlagen von Eignungsuntersuchungen auf. Hauptsächlich ist dies dem Umstand geschuldet, dass selbst bei Maßnahmen der Pflichtvorsorge (früher: Pflichtuntersuchungen) wie z.?B. anlässlich des Tragens von schwerem Atemschutz nach Teil 4 I Nr. 1 Anhang ArbMedVV der Arbeitgeber kein Ergebnis der Vorsorgemaßnahme (z. B. „keine gesundheitlichen Bedenken“) mehr erhält. Im Ergebnis wird der Arbeitgeber somit bei bestimmten Tätigkeiten neben der Durchführung der Vorsorgemaßnahmen nach der ArbMedVV auch bestimmte ärztliche Eignungsuntersuchungen einfordern. Im Beitrag wird untersucht, welche Mitwirkungspflichten den Arbeitnehmer bei der Durchführung von Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen treffen. Vorausgesetzt wird hier allerdings immer, dass die zugrunde liegende Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen an sich auch rechtmäßig sind. Die Rechtmäßigkeit derartiger Untersuchungen wird dagegen an dieser Stelle nicht erörtert (siehe hierzu ausführlich Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen). (Quelle: www.beck-online.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Aligbe, Patrick
Verfasserangabe: Patrick Aligbe
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 5, S. 115-118
Schlagwörter: Arbeitsmedizinische Vorsorge; Eignungsuntersuchung; Einstellungsuntersuchung
Schlagwortketten:
Arbeitnehmer / Mitwirkungspflicht
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