wird in neuem Tab geöffnet
Umgang mit Beschäftigtendaten
wie wird der EuGH entscheiden?
0 Bewertungen
Verfasserangabe:
Gunnar Herget
Jahr:
2022
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Ist der Arbeitgeber gleichzeitig medizinischer Gutachter, ist fraglich, ob er seine eigenen Gutachten speichern darf, wenn es seine eigenen Beschäftigten betrifft.
Darum geht es
1. Das BAG hatte über die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch den Arbeitgeber zu entscheiden. Dazu hat es den EuGH angerufen.
2. Für die Beantwortung der Zulässigkeit kommt es entscheidend auf die Auslegung der DSGVO an.
3. Kernpunkt der Anfrage: Sind bei der Verarbeitung der Daten weitere Datenschutzvorgaben zu beachten und muss über die Erlaubnis der Verarbeitung der Gesundheitsdaten zusätzlich ein Erlaubnistatbestand vorliegen?
(Quelle: www.bund-verlag.de)
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
Verfasserangabe:
Gunnar Herget
Jahr:
2022
Aufsätze:
Zu diesem Aufsatz wechseln
opens in new tab
Diesen Link in neuem Tab öffnen
Mehr...
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung:
H. 4, S. 33-[35]
Schlagwortketten:
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss