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Der Arbeitnehmerbegriff

Versuch einer einheitlichen Neubestimmung
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Verfasser: Brammsen, Joerg
Verfasserangabe: Joerg Brammsen
Jahr: 2010
Recht der Arbeit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Aus dem Inhalt: Der Begriff des Arbeitnehmers ist einer der Zentralbegriffe des deutschen Rechts: Er hat maßstabsetzende Leitfunktion in verschiedenen Sozialgesetzen, hat aber auch für Vorschriften vieler anderer Rechtsgebiete bis hin zum Steuer-, Straf- und Wettbewerbsrecht oft sinnbestimmende Bedeutung. Dergestalt als juristischer Basisbegriff zun identifizieren, ist seine inhaltliche Klärung und Festsestzung bis heute gleichwohl alles andere als befriedigend gelungen. Der Beitrag entwirft einen den verstärkt vordringenden Beschäftigtenbegriff einbeziehende Neuordnung klassifikatorischer Ausgestaltung, die eine ebenso schnelle wie prägnante und sachgerechte Handhabung gestattet.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Brammsen, Joerg
Verfasserangabe: Joerg Brammsen
Jahr: 2010
Übergeordnetes Werk: Recht der Arbeit
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Beschreibung: Nr. 5, S. 267 - 274
Schlagwortketten:
Arbeitnehmer / Begriff / Recht
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