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Endich - der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt

das Fachkräfteproblem bleibt aber ungelöst
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Verfasser: Frank, Marco
Verfasserangabe: Marco Frank
Jahr: 2015
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben seit vielen Jahren einen Paradigmenwechsel in der Pflege gefordert, weil der Pflegebedürftigkeitsbegriff seit Einführung der Pflegeversicherung nicht ausreichend pflegefachlich fundiert und darüber hinaus defizitorientiert ausgerichtet ist. Er zielt vorrangig auf Defizite in den Bereichen Mobilität, Ernährung, Körperpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ab, die vor allem bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen vorkommen. Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen verfügen über keinen gleichwertigen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)1 würden erstmals alle für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit relevanten Kriterien in einer für alle Pflegebedürftigen einheitlichen Systematik erfasst. Dies begrüßt der DGB ausdrücklich. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Frank, Marco
Verfasserangabe: Marco Frank
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 10, S. 354 - 357
Schlagwortketten:
Pflegereform
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