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Keine neue Mogelpackung! - Anforderung an eine gesetzliche Neuregelung der Leiharbeit
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Verfasserangabe:
Dieter Stang
Jahr:
2015
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die Zeit für ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs in der Leiharbeit ist reif. Die Novellierung des AÜG (v. 28.4. 2011, BGBl I 2011, BGBL Jahr 2011 I Seite 642 ) zum 1.12.2011 war trotz des vielversprechenden Titels „Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung“ nur eine Mogelpackung. Der Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung, der angesichts der Vorfälle im Schlecker – Konzern offensichtlich wurde, sollte nach dem erklärten Willen der Regierungskoalition weiterhin zulässig sein (BT-Drs. 17/4804, 11). Auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer ist in Folge des Gesetzes nicht eingetreten. Zudem wurden die zwingenden Vorgaben der EU-RL 2008/104/EG nicht umgesetzt. Nachdem die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag bereits einige Eckpunkte für eine gesetzliche Neuregelung vereinbart haben und Gesetzentwürfe bzw. Entschließungen des Bundesrats vorliegen (GE BRat v. 20.09.2013, BR-Drs. 687/13, steht jetzt die Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren an. Im nachfolgenden Beitrag werden auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit den Vorschriften des AÜG Schlüsse für notwendige gesetzliche Änderungen hinsichtlich der Bestimmung der zulässigen Einsatzzwecke und des Equal-Pay Grundsatzes gezogen. (www.beck-online.beck.de)
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Verfasserangabe:
Dieter Stang
Jahr:
2015
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Beschreibung:
H. 15, S. 910 - 915
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