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Wohlfahrtsverbände zwischen Marktbehauptung und sozialpolitischem Anspruch
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Verfasserangabe:
Georg Cremer
Jahr:
2019
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Soziale Dienstleistungen werden auf Märkten und im Wettbewerb zwischen Leistungserbringern erbracht, wie spezifisch diese Märkte im Einzelnen auch gestaltet sind. Der Wettbewerb ist zwingende Konsequenz garantierter Wahlrechte. Wie sich dieser Wettbewerb im Einzelnen auswirkt, hängt davon ab, wie die Rahmenbedingungen durch die Sozialpolitik gestaltet werden. Auf diese Gestaltung versuchen Wohlfahrtsverbände im Rahmen ihres Lobbyings Einfluss zu nehmen. Um dabei glaubwürdig zu sein, brauchen sie eine ordnungspolitische Orientierung, dies bedeutet, sich am Einzelnen und an gemeinsamen politischen Interessen der Bürger zu orientieren, die potenzielle Nutzer sozialer Dienstleistungen sind. Ein offen gestaltetes Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis verbindet staatliche Verantwortung mit Wahlrechten der Bürger und einem eigenständigen Gestaltungsspielraum für Wohlfahrtsverbände. Die Spannungen, die zwischen ihrem anwaltschaftlichen Anspruch und den Anforderungen der Behauptung im Markt bestehen, sind auszuhalten, bewusst zu gestalten und ehrlich zu kommunizieren. (Quelle: www.sozialerfortschritt.de)
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Georg Cremer
Jahr:
2019
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Beschreibung:
H. 1, S. [31] - 44
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