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Die Umsetzung der temporären Bedarfsgemeinschaft im SGB II

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Verfasser: Oberdieck, Andre
Verfasserangabe: Andre Oberdieck
Jahr: 2019
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Für Trennungskinder, die temporär in verschiedenen Bedarfsgemeinschaften leben, ergeben sich verschiedene Fragen, auf die das Gesetz bisher keine ausreichenden Antworten bereithält. So regelt das Gesetz in SGB_II § 36 Absatz 1 Satz 3 SGB II in diesen Fällen lediglich die Fragen der örtlichen Zuständigkeit. Ungeklärt bleibt aber, wie sich der Hilfebedarf der Trennungskinder bemisst. Als geklärt gilt insoweit, dass dem Kind beim umgangsberechtigten Elternteil lediglich sein anteiliger Regelbedarf zugeordnet wird, nicht jedoch der für die Unterkunft. Ob für den umgangsberechtigten Elternteil ein Wohnflächenmehrbedarf bzw. weitere zusätzliche Bedarfe anerkannt werden können, ist nach der konkreten Wohnsituation und den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.
 
Im Folgenden soll versucht werden, die Fragen systematisch darzustellen, die sich in der praktischen Umsetzung des Konstrukts der tBG ergeben. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Oberdieck, Andre
Verfasserangabe: Andre Oberdieck
Jahr: 2019
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Beschreibung: H. 2, S. 56-61
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch II / Scheidungskind / Trennungskind / Sozialleistung
Sozialgesetzbuch II / Bedarfsgemeinschaft
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