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Die Probezeitverlängerung bei Kurzarbeit während der Corona-Pandemie - über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verlängerung der Wartezeit

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Verfasser: Verma, Pascal; Ullrich, Lennard
Verfasserangabe: Pascal Verma ; Lennard Ullrich
Jahr: 2020
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Während der Corona-Pandemie hat das Instrument der Kurzarbeit in der Personalpolitik eine herausgehobene Bedeutung eingenommen. Im Monat Mai war in Deutschland branchenübergreifend mehr als jeder fünfte Beschäftigte in Kurzarbeit (www.ifo.de/node/55800). Arbeitgeber, die kurz vor Beginn der Corona-Pandemie-bedingten Einschränkungen noch Arbeitnehmer eingestellt haben und deren Arbeitszeit in Folge von eingeführter Kurzarbeit schnell überwiegend oder sogar vollständig (sog. “Kurzarbeit auf null”) reduzieren mussten, konnten sich vor Ablauf der Wartezeit für den allgemeinen Kündigungsschutz (§ KSCHG § 1 KSCHG § 1 Absatz I KSchG) häufig nur einen ungenügenden Eindruck von der Eignung des Arbeitnehmers verschaffen. In dieser Fallkonstellation stellt sich Arbeitgebern die Frage, ob es möglich ist, die Wartezeit (§ KSCHG § 1 KSCHG § 1 Absatz I KSchG) zu verlängern. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Verfasserangabe: Pascal Verma ; Lennard Ullrich
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 18, S. [461] - 464
Schlagwortketten:
Corona / Personalpolitik / Probezeit / Verlängerung
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