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Zuordnungsentscheidung und Versetzung vor Betriebsübergang
§ 613 a IV 1 BGB als rechtliche Grenze
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Verfasserangabe:
Lennart Elking
Jahr:
2014
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
In der Wirtschaftspraxis stehen arbeitsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen auf der Tagesordnung. Insbesondere vor der Veräußerung von Betrieben oder Betriebsteilen unterliegen betriebliche Strukturen häufig einen Wandel. Zur Umsetzung ihrer unternehmerischen Vorstellungen bedienen sich die Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern Zuordnungen per Direktionsrecht, Versetzungen, Aufhebungsverträgen und Änderungs- sowie betriebsbedingter Kündigungen. Diese Instrumente geben dem Betriebsinhaber bzw. Arbeitgeber die Möglichkeit an die Hand, einzelne Arbeitnehmer bzw. deren Arbeitsverhätnis von dem Betrieb als auf den Erwerber übergehender wirtschaftlicher Einheit abzuspalten. Wo aber verlaufen die betriebsübergangsrechtlichen Grenzen dieser Umstrukturierungsmaßnahmen? Das Verhältnis zwischen Aufhebungsverträgen sowie Kündigungen und § 613 a BGB scheint in Literatur und Praxis zumindest Ansatzweise geklärt (s. etwa Willemsen, NZA 2013, 242). Die Frage, inwieweit die Norm aber auch betriebsübergangsnahen Versetzungen und Zuordnungsentscheidungen per Direktionsrecht des Veräußerers Grenzen zieht, beleuchteten bisher weder die Praxis noch die Literatur eingehend. Dieser Lücke, die zuletzt eine jüngere Entscheidung des BAG (NZA 2013, 617) andeutete, nimmt sich der vorliegende Beitrag an.
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Verfasserangabe:
Lennart Elking
Jahr:
2014
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 6, S. 295 - 299
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