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Das verfassungswidrige Professorengehalt

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Verfasser: Schwabe, Jürgen
Verfasserangabe: Jürgen Schwabe
Jahr: 2012
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Anfang 2002 hat der Bundesgesetzgeber die Professorenbesoldung reformiert und die C- durch die W-Besoldung ersetzt zur Fussnote 1. Damit sollte der Leistungsbereitschaft der Professoren auf die Sprünge geholfen werden, und zwar dadurch, dass man ein fixes Grundgehalt einführte ohne die herkömmlichen Gehaltssprünge mit zunehmendem Lebensalter. Besoldungszuwächse sollten nicht durch Älterwerden, sondern nur durch gesondert entlohnte Leistungen ausgelöst werden. Ihrer Zielsetzung entsprechend kamen Leistungszulagen aber gar nicht für alle Professoren in Betracht und waren bei anderen so geringfügig, dass sie den bisherigen Zuwachs durch höhere Lebensaltersstufen überhaupt nicht oder nicht nennenswert ersetzen konnten.
 
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schwabe, Jürgen
Verfasserangabe: Jürgen Schwabe
Jahr: 2012
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 10, S. 610-613
Schlagwortketten:
Professor / Besoldung
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