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Zur rechtlichen Qualifizierung von Beschäftigten in der "Gig Economy" - ein Einblick in das Ausland
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Verfasserangabe:
Bernd Waas
Jahr:
2018
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Vor wenigen Jahren noch gänzlich unbekannt, ist der Begriff "gig economy" heute in aller Munde. Bei "gigs" handelt es sich um kleinere bezahlte Auftritte von Musikern. In Ahnlehnung daran spricht man heute von der "gig economy", wenn überschaubare Aufträge kurzfristig an eine Vielzahl von (vermeintlich) Selbständigen vergeben werden. Dabei soll im vorl. Beitrag weniger um das sog. crowdwork als vielmehr um die Erbringung "klassischer" Leistungen unter Zuhilfenahme von Apps gehen (sog. "work on demand). Die Frage, ob es sich bei diesen über Internetplattformen vermittelten "freelancern", seien sie Uber-Fahrer oder Deliveroo-Boten, wirklich um Selbständige oder um AN handelt, beschäftigt mittlerweile die Gerichte in vielen Staaten. Mit dem vorliegendem Beitrag soll v.a. ein Überblick über die Rspr. gegeben werden, wobei die Rechtslage in Europa im Vordergrund steht (IV.). Zuvor sind aber einige rechtsvergleichende Vorbemerkungen geboten (II.). Angezeigt erscheint auch ein kurzer Blick auf die Rspr. des EuGH (III.). (Quelle: Arbeit und Recht)
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Verfasserangabe:
Bernd Waas
Jahr:
2018
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 12, S. 548 - 554
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