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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlängert und um Testpflicht ergänzt

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Verfasser: Schwede, Joachim
Verfasserangabe: Joachim Schwede
Jahr: 2021
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Bundeskabinett hat die Geltungsdauer der eigentlich am 30.4.2021 auslaufenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (im Folgenden VO) bis 30.6.2021 verlängert (2. Änderungsverordnung vom 14.4.2021, BAnz. AT 15.04.2021 V1). Neu hinzu gekommen ist mit der 2. Änderungsverordnung die Verpflichtung der Arbeitgeber, den Mitarbeitern Corona-Tests anzubieten und mit einer 3. Änderungsverordnung, die am 24.4.2021 in Kraft getreten ist, diese Tests nun allen Mitarbeitern zweimal in der Woche anzubieten. Der Beitrag berücksichtigt auch die aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich der Homeoffice-Pflicht und untersucht insgesamt die konkreten Auswirkungen der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ auf die betriebliche Praxis. (Quelle: https://beck-online.beck.de/)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schwede, Joachim
Verfasserangabe: Joachim Schwede
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 9, S. 237-240
Schlagwörter: COVID-19; Coronakrise; Homeoffice
Schlagwortketten:
Corona-Pandemie / Arbeitsschutz / Gefährdungsbeurteilung
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