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Zuordnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenvericherung insbesondere in der Zeit des Mutterschutzes

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Verfasser: Meickmann, Till
Verfasserangabe: Till Meickmann
Jahr: 2016
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Am 1. Juli 2014 ist mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) die sog. Mütterrente in Kraft getreten. Diese soll eine weitreichendere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder bewirken, die vor 1992 geboren wurden. Für diese konnten in der Rentenversicherung bislang zwölf Monate als Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes kann für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Damit rückt die rechtswissenschaftlich bisher kaum beleuchtete Frage, wann die Kindererzeihungszeiten dem Vater oder der Mutter zuzuordnen sind, stärker in den Mittelpunkt. Praktisch dürfte diese Frage zudem wegen der sich verändernden Rollenbilder zunehmend an Aktualität gewinnen.
(Quelle: NZS)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Meickmann, Till
Verfasserangabe: Till Meickmann
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 3, S. 88 - 93
Schlagwortketten:
Deutschland / Neuverschuldung / Finanzbedarf
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