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Europa und das deutsche Tarifrecht - Was bewirkt der EuGH?

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Verfasser: Junker, Abbo
Verfasserangabe: Abbo Junker
Jahr: 2009
Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Europäische Gerichtshof hat die Kompetenz zur einheitlichen europäischen Auslegung der arbeitsrechtlichen Richtlinien, die auf Art. 137 Abs. 1 EG gestützt sind. In Ausübung seiner Zuständigkeit, die EU-Richtlinein auf dem Gebiet des Arbeitsrechts auszulegen, greift der EuGH auch in deutsche Tarifverträge ein, zum Beispiel wenn er den Ausschluss bestimmter Lebenspartnerschaften von einer tarflichen Hinterbliebenenversorgung für richtlinienwidrig erklärt.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Junker, Abbo
Verfasserangabe: Abbo Junker
Jahr: 2009
Übergeordnetes Werk: Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: Nr. 2, S. 281 - 296
Schlagwortketten:
Deutschland / Tarifvertrag / Arbeitsrecht / Europa
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