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Elektronischer Rechtsverkehr

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Verfasser: Altvater, Lothar
Verfasserangabe: Lothar Altvater
Jahr: 2018
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Möglichkeiten für das flächendeckende Einreichen elektronischer Dokumente bei den Gerichten geschaffen. Dabei gilt es, einiges zu beachten.
Darum geht es:
1. Seit dem 1.1.2018 müssen die Gerichte elektronische Dokumente entgegennehmen.
2. Der elektronische Rechtsverkehr gilt auch für das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren.
3. Die Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und andere vertretungsberechtigte Personen besteht grundsätzlich erst ab 2022. (Quelle: Der Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Altvater, Lothar
Verfasserangabe: Lothar Altvater
Jahr: 2018
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 6, S. 21 - 28 : Ill.
Schlagwortketten:
Elektronischer Rechtsverkehr / Rechtslage
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