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Arbeitszeitrechtliche Aspekte bei Jugendlichen

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Verfasser: Aligbe, Patrick
Verfasserangabe: Patrick Aligbe
Jahr: 2017
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Sofern Personen unter 18 Jahren beschäftigt werden, greifen vielfältige Sonderregelungen, welche sich im Wesentlichen im JArbSchG finden. In Bezug auf die Arbeitszeit sind die spezifischen Anforderungen so zahlreich, dass das ArbZG für Jugendliche keine Anwendung findet (§ ARBZG § 18 ARBZG § 18 Absatz II ArbZG). Diesbezüglich enthält das JArbSchG gesonderte Regelungen (insbesondere §§ JARBSCHG § 8 bis JARBSCHG § 18 JArbSchG). Regelmäßig sind Verstöße gegen die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen auch bußgeldbewehrt (§ JARBSCHG § 58 JARBSCHG § 58 Absatz I JArbSchG). Bei vorsätzlicher Tatbegehung können sich die Ordnungswidrigkeiten auch zu Straftaten qualifizieren, wenn durch die Tat der Jugendliche in seiner Gesundheit oder Arbeitskraft gefährdet wird (§ JARBSCHG § 58 JARBSCHG § 58 Absatz V JArbSchG). Nachfolgend werden einige wichtige Aspekte der Arbeitszeit bei Jugendlichen behandelt. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Aligbe, Patrick
Verfasserangabe: Patrick Aligbe
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 17, S. 406-409
Schlagwortketten:
Jugendlicher Arbeitnehmer / Jugendliche Auszubildende / Jugendarbeitsschutzgesetz / Arbeitszeitgesetz / Arbeitszeit
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