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Überstunden im Arbeitsgerichtsprozess

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Verfasser: Reinfelder, Waldemar
Verfasserangabe: Waldemar Reinfelder
Jahr: 2018
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nach einer Antwort der BReg auf eine Kl. Anfrage der Fraktion DIE LINKE sind von AN in Deutschland 2016 etwa 828 Mio. Überstunden abgeleistet worden, davon 60% unbezahlt. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) geht für diesen Zeitraum sogar von etwa 1,7 Mrd. Überstunden aus, davon ca. 941 Mio unbezahlt. Unabhängig davon, welche Zahlen zutreffen, fällt der hohe Anteil an geleisteten, aber nicht bezahlter Arbeitszeit auf. Wer schon einmal als Prozessbevollmächtigte/r oder Richter/in mit Überstundenprozessen zu tun hatte, kann Gründe dafür benennen: Während des laufenden Arbeitsverhältnisses finden solche Streitigkeiten selten statt, kaum ein AN macht die Vergütung von Überstunden gegen seinen akt. AG klageweise geltend. Zu einem solchen Prozess kommt es meist erst, wenn ein Arbeitsverhältnis im Streit endet. Finden im Arbeitsverhältnis tarifliche oder (wirksame) vertragliche Ausschlussfristen Anwendung, ist der Umfang möglicher Ansprüche schon deshalb deutlich begrenzt. Auch ohne Ausschlussfristen stehen dem Erfolg von Überstundenprozessen aus Klägersicht einige Hindernisse im Weg; die Erfüllung der Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast ist eine mühsame - und bei Prozessbevollmächtigten nicht immer beliebte - Kleinarbeit. Gelegentlich vermittelt die Lektüre von Gerichtsentscheidungen den Eindruck, dass man sich einer solchen Kleinarbeit nur ungern stellt. Mit vorl. Beitrag soll versucht werden, den akt. Stand der Rspr. aufzuzeigen und auf Ansatzpunkte hinzuweisen, um dem Ziel materieller Gerechtigkeit - denn daran fehlt es, wenn berechtigte Vergütungsansprüche nicht erfüllt werden - ein Stück näher zu kommen. Dabei soll es im Wesentlichen um Streitfälle in Arbeitsverhältnissen außerhalb der Geltung von TV gehen, wobei die zu erörternden prozessualen Fragen sich natürlich überall gleichermaßen stellen. Mitbestimmungsrechtliche Themen werden ebenso wenig behandelt wie die Frage, in welchen Fällen der AG überhaupt berechtigt ist, Überstunden anzuordnen.
(Quelle: Arbeit und Recht)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Reinfelder, Waldemar
Verfasserangabe: Waldemar Reinfelder
Jahr: 2018
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 7-8, S. 335 - 341
Schlagwortketten:
Arbeitsgerichtlicher Prozess / Arbeitsgerichtlicher Prozeß / Überstunden / Vergütung
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