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Sozialversicherungsbeiträge auf Lohn von Dritten

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Verfasser: Wobst, Felix
Verfasserangabe: Felix Wobst
Jahr: 2016
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Arbeitnehmer freuen sich, wenn sie neben dem Lohn vom Arbeitgeber auch noch geldwerte Vorteile von Dritten erhalten, z.B. Rabattvorteile von der Konzernmutter oder Herstellerincentives. Grund zur Freude hat aber auch die Sozialversicherung, denn Lohn von Dritten ist in der Regel beitragspflichtig. Allein die Freude des Arbeitgebers dürfte sich in Grenzen halten: Ihn trifft die Last der Beitragsabführung, die überdies gesetzlich nur unzureichend geregelt ist. Dabei ist insbesondere ungeklärt, wer denn eigentlich den Arbeitgeberanteil trägt, der auf den Drittlohn entfällt. Den damit zusammenhängenden Fragen geht der folgende Beitrag nach. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wobst, Felix
Verfasserangabe: Felix Wobst
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 22, S. 855 - 858
Schlagwortketten:
Arbeitnehmer / Drittlohn
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