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Die Behandlung von Teilzeit bei der Berechnung des Arbeitslosengeld I

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Verfasser: Becker, Marc
Verfasserangabe: Marc Becker
Jahr: 2019
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

In SGB III § 150 Absatz II ist eine Sonderregelung für sog. atypische Beschäftigungsverhältnisse für die Bestimmung des Bemessungszeitraumes für die Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I (ALG I) normiert. Der Gesetzgeber nimmt in SGB III § 150 Absatz II bestimmte Zeiträume – wie z.¿B. Elternzeit, Pflegezeit oder Zeiten des Jugendfreiwilligendienstes –, die typischerweise zu Einkommenssenkungen führen, aus dem Bemessungszeitraum heraus. Ebenso sollen bestimmte Formen der Teilzeit für den Bemessungszeitraum nicht zu berücksichtigen sein. Gerade mit Blick auf die Einführung der neuen Brückenteilzeit in TZBFG § 9¿a kann sich die Frage stellen, wie sich die (vorübergehende) Reduzierung der Arbeitszeit auf den Anspruch auf ALG I auswirkt. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Becker, Marc
Verfasserangabe: Marc Becker
Jahr: 2019
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 23, S. 550-553
Schlagwortketten:
Teilzeitbeschäftigung / Arbeitslosengeld I / Berechnung
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