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BEM-Verfahren

Voraussetzungen, Beteiligte, Rollen und Aufgaben
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Verfasser: Stück, Volker
Verfasserangabe: Volker Stück
Jahr: 2021
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit Wirkung vom 1.5.2004 hat der Gesetzgeber mit § 84 II SGB IX das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt. Aufgrund des BundesteilhabeG v. 23.12.2016 wurde die Norm ab 1.1.2018 inhaltlich unverändert in § 167 II SGB IX transformiert. Zweck des BEM ist es, durch die gemeinsame Anstrengung aller in § 167 II 1 SGB IX genannten Beteiligten ein Verfahren zu schaffen, das durch geeignete Gesundheitsvorsorge das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft sichert, weil vielfach der Verlust der Arbeit aus Krankheitsgründen erfolgt. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Stück, Volker
Verfasserangabe: Volker Stück
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 13-14, S. 339-342
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch IX / Betriebliche Eingliederungsmanagement
Arbeitsunfähigkeit / Gesundheitsvorsorge
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